Zusammenfassung: Walter Frenz unterzieht die Modifikationen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen durch den Vertrag von Lissabon einer Analyse. Dabei werden sekundärrechtliche Grundlagen und die Zuständigkeit der Europäischen Union zur Rechtsangleichung aufgezeigt.
Rechtsgrundlagen: Art 81 AEUV