§ 1157 Abs 1 ABGB
Vorliegende Entscheidung behandelt die Frage der Auskunftspflicht des Arbeitgebers über Daten eines, einen Arbeitskollegen geschädigt habenden, Dienstnehmers. Das Thema wird unter datenschutzrechtlichen Aspekten sowie hinsichtlich der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers betrachtet