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Erneuerungsantrag erfordert auch horizontale Ausschöpfung des Instanzenzugs

StrafprozessrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2010/129EvBl 2010, 871 - 873 Heft 19 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Mit angesprochener Entscheidung verdeutlicht der OGH die Subsidiarität des Erneuerungsantrags nach § 363a STPO. Welche Konsequenzen zieht vorgenannter Umstand in Hinblick auf dessen Zulassungskriterien nach sich?

Rechtsgrundlagen: § 363a Abs 1 StPO

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