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Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers infolge Unterlassung des Schlossaustauschs am später gestohlenen Kfz

VersicherungsrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2010/127EvBl 2010, 867 - 869 Heft 19 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung stellt der OGH eindeutig klar, dass Leistungsfreiheit zugunsten des Kfz-Kaskoversicherers anzunehmen ist, wenn der Zweitschlüssel eines KfZ gestohlen wurde und der Schlossaustausch zumutbar ist.

Rechtsgrundlagen: § 25 VersVG

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