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Geschäftsirrtum, Irrtumsveranlassung und Gehilfenzurechnung beim Wertpapierkauf

ZivilrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Andreas Riedler, Univ. LinzÖJZ 2010/89ÖJZ 2010, 841 - 851 Heft 19 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Andreas Riedler trägt mit seinem Beitrag zur Aufklärung der Irrtumsproblematik iZm Effektengeschäften bei. Unter welchen konkreten Voraussetzungen liegt ein beachtlicher Geschäftsirrtum beim Wertpapierkauf vor und wie ist die Irrtumsveranlassung durch den Verkäufer rechtlich zu sehen?

Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB; § 872 ABGB; § 875 ABGB

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