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Ein Gericht höherer Ordnung beruht stets auf dem Gesetz

StrafprozessrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2010/122EvBl 2010, 824 - 826 Heft 18 v. 15.9.2010

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht hatte sich mit Besetzungsfragen zu befassen. Begründet eine gesetzliche Zuständigkeitsverschiebung zugunsten eines höheren Gerichts nach Rechtswirksamkeit der Anklage Nichtigkeit?

Rechtsgrundlagen: § 261 STPO

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