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Haftung des Autoherstellers für eine brandgefährliche Standheizung

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl); Martin Spitzer, Univ. Wien (Anmerkung)EvBl 2010/118EvBl 2010, 816 - 818 Heft 18 v. 15.9.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung stellt das erkennende Gericht eindeutig klar, dass der "Stand der Technik" nicht mit "Branchenüblichkeit" zu verwechseln ist, weil diese uU dem technischen Entwicklungsstand hinterherhinkt.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 PHG

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