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Einstehenmüssen für Schulden und Rückstände (§ 928 ABGB letzter Satz)

SchuldrechtAufsatzo. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Reischauer, Univ. LinzÖJZ 2010/83ÖJZ 2010, 791 - 797 Heft 18 v. 15.9.2010

Zusammenfassung: Mit seinem Beitrag widmet sich Reischauer dem gewährleistungsrechtlichen Charakter des § 928 ABGB letzter Satz. Darüber hinaus analysiert er den Anspruch des Übernehmers auf das für die Depurierung notwendige Deckungskapital sowie Regress- und Schadenersatzansprüche.

Rechtsgrundlagen: § 918 ABGB; § 922 ABGB; § 928 ABGB; § 933 ABGB; § 933a ABGB; § 1358 ABGB; § 1364 ABGB; § 1422 ABGB

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