Zusammenfassung: Liewehr stellt in seinem Beitrag eingehend die Spruchpraxis der Energie-Control Kommission (ECK) dar, die seit 2007 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Strom- und Gasversorgern auf ihre Rechtmäßigkeit prüft. Es wird dabei einerseits auf behandelte Klauseln allgemeiner Natur, wie z.B. Preisänderungs-, Haftungs- und Rechtsnachfolgeklauseln, und andererseits auf behandelte Klauseln mit spezifisch energierechtlichem Hintergrund eingegangen.