§ 364 ABGB
Der OGH stellte in dieser Entscheidung fest, dass der neu zugezogene Nachbar sich mit bestehenden, erkennbaren und vorhersehbaren Immissionsbelastungen abfinden muss. Die Anmerkung von Caroline Pestal-Czedik-Eysenberg (RA, am Verf. aufseiten des Eisenbahnunternehmens beteiligt) geht näher auf die bisherige Judikaturlinie des OGH zu diesem Themenbereich ein und hebt interessante Aspekte der vorliegenden Entscheidung hervor.