Bydlinski geht anlässlich des Antrages des OGH auf Aufhebung von Passagen des § 25 Abs 3 GSpG zunächst auf die Streitigkeiten zwischen Legislative und Judikative und die Novelle (BGBl I 2005/105) ein und analysiert anschließend die Antragsbegründungen und verfassungsrechtlichen Bedenken des OGH in Bezug auf den Spielerschutz.
OGH 25.3.2010, 2 Ob 252/09m