§ 1170a ABGB
In diesem Fall entschied der OGH erstmals über die rechtlichen Folgen der Kostenschätzung eines RA bei Übernahme eines Auftrags. Auch auf die von einem Rechtsanwalt (Kläger) gegenüber einer Studentin (Beklagte) abgegebene "Kostenschätzung" ist § 1170a Abs 2 ABGB sinngemäß anzuwenden. Mit Praxishinweis der EvBl Redaktion.