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§ 287 Abs 1 StGB

OGH-LeitsätzeStrafrechtÖJZ-LS 2010/95ÖJZ-LS 2010, 570 Heft 12 v. 15.6.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob die rechtsirrige Beurteilung einer Rauschtat iVm einer Vergewaltigung Gegenstand der Subsumtionsrüge sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 287 Abs 1 StGB

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