vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Berücksichtung eines verspäteten Rechtsmittels ist nun erfolgsunabhängig und keine Ermessensentscheidung mehr

AußerstreitrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH; Bettina Nunner-Krautgasser, Univ. Graz (Anmerkung)EvBl 2010/78EvBl 2010, 551 - 554 Heft 12 v. 15.6.2010

ߧ 46 Abs 3 AußStrG

Vorliegendes Erkenntnis behandelt die Zulässigkeit eines verspäteten Rekurses iZm einem Zwangsstrafbeschluss des Firmenbuchgerichts und befasst sich mit der Problematik verspäteter Rechtsmittel im Außerstreitverfahren hinsichtlich der Anfechtung von Beschlüssen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!