Zusammenfassung: Der Gerichtshof hatte sich in vorliegendem Fall mit einer vermeintlichen Diskriminierung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft und konsequent dem Ansinnen eines dieser Gemeinschaft angehörigen Antragsstellers, vom Zivildienst befreit zu werden, zu befassen.
Rechtsgrundlagen: Art 14 EMRK; Art 9 EMRK