§ 13 BPGG
In vorliegender Sache hatte der OGH darüber zu erkennen, ob im Falle einer nicht dauerhaften Rückkehr einer pflegebedürftigen Person in häusliche Pflege die Legalzession des Pflegegeldanspruchs iSd § 13 BPGG ruht und somit dem Pflegebedürftigen ein Anspruch auf Pflegegeld zusteht. Mit einer Anmerkung von Walter J. Pfeil.