§ 36 Abs 1 Z 1 EO
Vorliegendes Erkenntnis behandelt die Frage, ob selbst bei einer kalendarisch bestimmten Fälligkeit Parteien einen vereinbarten Bedingungseintritt als Vollstreckungshindernis einwenden können.
OGH 25.11.2009, 3 Ob 174/09y
§ 36 Abs 1 Z 1 EO
Vorliegendes Erkenntnis behandelt die Frage, ob selbst bei einer kalendarisch bestimmten Fälligkeit Parteien einen vereinbarten Bedingungseintritt als Vollstreckungshindernis einwenden können.
OGH 25.11.2009, 3 Ob 174/09y