§ 302 Abs 1 StGB; § 353 Z 1 StPO; § 43 Abs 1 Z 3 StPO
In gegenständlicher Sache hatte der OGH Stellung zu Prozessabsprachen zu beziehen und sich wiederholt strikt gegen ihre Zulässigkeit aus Gründen der Dokumentationspflicht ausgesprochen.
§ 302 Abs 1 StGB; § 353 Z 1 StPO; § 43 Abs 1 Z 3 StPO
In gegenständlicher Sache hatte der OGH Stellung zu Prozessabsprachen zu beziehen und sich wiederholt strikt gegen ihre Zulässigkeit aus Gründen der Dokumentationspflicht ausgesprochen.