Zusammenfassung: Die gegenständliche Entscheidung befasst sich mit der Notwendigkeitsprüfung bei der Schubhaftverhängung, welche nur als letztes Mittel gerechtfertigt ist.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 1 MRK; § 61 FremdG 1997; § 63 FremdG 1997
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