Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag beinhaltet einen praktischen Fall samt Lösung nach der neuen StPO betreffend den Verdacht der Vergewaltigung gem § 201 Abs 1 StGB: Zunächst wurde gegen Unbekannt ermittelt - später identifizierte das mutmaßliche Opfer einen Tatverdächtigen, dessen Wohnung in weiterer Folge durchsucht wurde. Letztendlich stellte die StA jedoch das Verfahren ein. Das Tatopfer stellte wiederum einen Antrag auf Fortführung des Strafverfahrens gegen den Tatverdächtigen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist und wie das Gericht und die StA zu entscheiden haben.