Zusammenfassung: Mit der ZVN 2009 wurde das allgemeine Mandatsverfahren abgeschafft. Da jedoch § 559 ZPO bisher die Anwendung der Bestimmungen des Mandatsverfahren für das Verfahren in Wechselstreitigkeiten anordnet, mussten diese in den Abschnitt über das Wechselmandatsverfahren aufgenommen werden. Der vorliegende Fachbeitrag geht daher auf das Wechselstreitverfahren nach der ZVN 2009 ein und erläutert dieses.
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