§ 140 ABGB
Der OGH äußert sich in der vorliegenden Entscheidung dahingehend, dass Sonderbedarf auch bei Erreichen der Luxusgrenze zusätzlich zuzusprechen ist, soweit dies dem Unterhaltsberechtigten in Ansehung seiner Vermögensverhältnisse zumutbar ist.
OGH 6 Ob 230/08d