§ 34 Abs 2 MedienG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der gem § 34 Abs 2 MedienG erforderlichen Zustimmung des Opfers zur UVeröff. Kann die erforderliche Zustimmung auch noch im Berufungsverfahren nachgeholt werden?
OGH 15 Os 151/08g; OGH 15 Os 152/08d