§ 19 KO; § 20 KO; § 19 AO; § 20 AO; § 1438 ABGB; § 1439 ABGB
Nach der bisherigen Rspr konnten Gläubiger mangels rechtzeitiger Aufrechnung nur mehr mit der Ausgleichsquote aufrechnen - in der vorliegenden Entscheidung geht der OGH davon ab. Mit Anmerkungen von Andreas Konecny.