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§ 1299 ABGB

OGH-LeitsätzeSchadenersatzrechtÖJZ-LS 2009/44ÖJZ-LS 2009, 282 Heft 6 v. 15.3.2009

§ 1299 ABGB

Der OGH ging auf die Frage der Haftung von gerichtlichen Sachverständigen ein, wenn diese ein unrichtiges Gutachten vorgelegt haben, aber dieses nicht für die Entscheidung zu Grunde gelegt wurde.

OGH 30.10.2008, 2 Ob 180/08x

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