§ 308 Abs 1 EO; § 8 Abs 1 IESG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Antragslegitimation des Überweisungsgläubigers im Verfahren nach dem IESG zu befassen. Der OGH äußerte sich dahingehend, ob es für das Begehren des Überweisungsgläubigers auf Auszahlung des Insolvenz-Ausfallgeldes einer vorherigen Antragstellung des Arbeitnehmers auf Gewährung von Insolvenz-Ausfallgeld bedarf.