§ 198 Abs 1 StGB
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob Unterhaltszahlungen, die im Exekutionsweg eingebracht werden, das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung des Unterhalts beseitigen können. Mit einem Hinweis der Redaktion zu der Entscheidung des OGH.