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§ 9 Abs 2 UVG

OGH-LeitsätzeFamilienrechtÖJZ-LS 2009/35ÖJZ-LS 2009, 234 Heft 5 v. 1.3.2009

§ 9 Abs 2 UVG

Der OGH stellt in der vorliegenden Entscheidung fest, dass die Vertretungsmacht des Jugendwohlfahrtsträgers mit Eintritt der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigt erlöscht.

OGH 4 Ob 146/08m

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