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§ 14 AußStrG; § 16 AußStrG

OGH-LeitsätzeAußerstreitrechtÖJZ-LS 2009/26ÖJZ-LS 2009, 186 - 187 Heft 4 v. 15.2.2009

Zusammenfassung: In der gegenständlichen Entscheidung stellt der OGH in Bezug auf das Außerstreitverfahren fest, dass für die Entscheidungsfindung ein schlüssiges Sachverhaltsvorbringen erforderlich sei. Weiters seien für das außerstreitige kontradiktorische Verfahren die Behauptungs- und Beweislastregeln des streitigen Verfahrens heranzuziehen. Außerdem nimmt der OGH in betreffender Entscheidung zum Umfang der richterlichen Anleitungspflicht Stellung.

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