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Eine Schreibkraft für den Betriebsrat

ArbeitsrechtHelge Hoch, Erich Kodek, Eckart Ratz, Ronald RohrerEvBl 2009/16EvBl 2009, 122 - 124 Heft 3 v. 1.2.2009

§ 72 ArbVG

Im vorliegenden Fall war die Frage zu klären, ob der AG im Rahmen seiner Beistellpflicht dem BR eine Vollzeit-Schreibkraft, einen Laptop mit Drucker sowie ein Mobiltelefon zur Verfügung zu stellen. Der OGH hat dies im gegenständlichen Fall bejaht.

OGH 9 ObA 89/07i

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