vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 502 Abs 1 ZPO; § 1 UWG

OGH-LeitsätzeZivilprozessrechtÖJZ-LS 2009/13ÖJZ-LS 2009, 92 Heft 2 v. 15.1.2009

§ 502 Abs 1 ZPO; § 1 UWG

Für die Beurteilung der lauterkeitsrechtlichen Vertretbarkeit einer Rechtsansicht durch den OGH, sind zwei Prüfungsstufen relevant: In den Vorinstanzen ist § 1 UWG anzuwenden - auf der zweiten und letztinstanzlichen Stufe tritt § 502 Abs 1 ZPO hinzu.

OGH 4 Ob 118/08v

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!