§ 879 ABGB
Der OGH prüfte die Sittenwidrigkeit von Knebelungsbestimmungen, nach denen das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer von 18 Jahren bei der Zeichnung von Anteilen einer sog. kupierten Publikums-GmbH & CO KEG ausgeschlossen wurde. Weiters ging er der Frage nach, ob eine 10jährige Bindungsdauer zulässig wäre.