ߧ 10 Abs 5 AußStrG; § 84 ZPO; § 85 ZPO
Der OGH ging in seiner Entscheidung auf die Folgen ein, wenn ein Erstgericht den Antrag auf Verlängerung der Verbesserungsfrist nicht beschlussmässig erledigt, sondern mit "Kalendierung" vorgeht.
OGH 23.6.2009, 3 Ob 106/09y; LG Korneuburg 23 R 43/08y