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Keine schlüssige Fristverlängerung

AußerstreitrechtJudikaturHelge Hoch; Erich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2009/146EvBl 2009, 1004 Heft 22 v. 15.11.2009

ߧ 10 Abs 5 AußStrG; § 84 ZPO; § 85 ZPO

Der OGH ging in seiner Entscheidung auf die Folgen ein, wenn ein Erstgericht den Antrag auf Verlängerung der Verbesserungsfrist nicht beschlussmässig erledigt, sondern mit "Kalendierung" vorgeht.

OGH 23.6.2009, 3 Ob 106/09y; LG Korneuburg 23 R 43/08y

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