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§ 21 Abs 2 StGB; § 45 Abs 1 StGB

OGH-LeitsätzeStrafrechtÖJZ-LS 2009/162ÖJZ-LS 2009, 972 Heft 21 v. 1.11.2009

§ 21 Abs 2 StGB; § 45 Abs 1 StGB

Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob eine unbedingte Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB neben einer bedingten Strafnachsicht zulässig ist.

OGH 4.6.2009, 12 Os 69/09b

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