Zusammenfassung: In seinem Beitrag befasst sich Dr. Schroll mit den durch das Strafprozessreformgesetz bedingten Änderungen betreffend die diversionelle Verfahrensbeendigung. Dabei geht er va auf die Neuerungen bei der Entscheidungskompetenz, iZm der Schadensgutmachung und bei Jugendstraftaten ein. Darüber hinaus beleuchtet er ua die Neuregelungen betreffend der Tatausgleich, die Verjährungshemmung sowie die Anrechnung bislang geleisteter Geldbeträge auf nicht bedingt nachgesehene Geldstrafen bei der Fortführung des Strafverfahrens.