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Keine Möglichkeit der Replik auf Schlussanträge des Generalanwalts

MenschenrechteJudikaturDr. Susanne PfannerMRK 2009/8ÖJZ 2009, 829 - 831 Heft 18 v. 15.9.2009

Zusammenfassung: Die Entscheidung beschäftigte sich mit der Frage der Vereinbarkeit der Verfahrensgarantien im Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art 234 EGV mit den Garantien gemäß Art 6 MRK.

Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 EMRK

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