§ 241e Abs 1 StGB
In der vorliegenden Entsch stellt der OGH fest, dass nicht aufgeladenen Quick-Chip-Karten keine Wertträgerfunktion zukome - auch dann nicht, wenn dem Täter der Bankomatcode bekannt ist.
OGH 14 Os 180/08i
§ 241e Abs 1 StGB
In der vorliegenden Entsch stellt der OGH fest, dass nicht aufgeladenen Quick-Chip-Karten keine Wertträgerfunktion zukome - auch dann nicht, wenn dem Täter der Bankomatcode bekannt ist.
OGH 14 Os 180/08i