§ 167 Abs 2 StGB
In der vorliegenden Entscheidung beschäftigt sich der OGH zunächst mit der Frage der Freiwilligkeit des Täters bei massiver Ausübung von Druck seitens seines Arbeitgebers. Daneben befasst sich der OGH mit der Frage, unter welchen Umständen man von einer überlangen Verfahrensdauer sprechen kann. Mit einem Praxishinweis der EvBl-Redaktion.