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§ 142 Abs 2 StGB

OGH-LeitsätzeStrafrechtÖJZ-LS 2009/115ÖJZ-LS 2009, 684 Heft 14 und 15 v. 15.7.2009

§ 142 Abs 2 StGB

Der OGH setzte sich mit einem räuberischen Angriff im Hinblick auf den dadurch bewirkten Verlust von Dokumenten auseinander. Bei dem zugrunde liegenden Überfall leistete eine Frau Widerstand - der Täter konnte aber unter Androhung von Gewalt ihr die Tasche mit Schlüssel und Dokumenten abnehmen und mit der Beute fliehen.

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