§ 142 Abs 2 StGB
Der OGH setzte sich mit einem räuberischen Angriff im Hinblick auf den dadurch bewirkten Verlust von Dokumenten auseinander. Bei dem zugrunde liegenden Überfall leistete eine Frau Widerstand - der Täter konnte aber unter Androhung von Gewalt ihr die Tasche mit Schlüssel und Dokumenten abnehmen und mit der Beute fliehen.