§ 9 Abs 2 StPO; § 177 Abs 1 StPO
Der OGH setzte sich mit den Folgen einer verspäteten Akteneinsicht eines Verteidigers auseinander, der einen in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten vertrat. Geprüft wurde hierbei, ob dadurch Grundrechte verletzt wurden. Mit Praxishinweisen der EvBl Redaktion.