§ 15 Abs 1 KSchG
Der OGH setzte sich mit den AGB für die Nutzung von Diensten auf der Internetseite einer deutschen Firma auseinander, die wiederholte Werkleistungen iSd § 15 KSchG angeboten hatte. Die AGB schlossen die Auflösung des Vertrags für den Verbraucher nach Ablauf des 1. Vertragsjahres aus.