§ 211 StPO; § 212 Z 1 bis 4 StPO; § 215 StPO; § 281 a StPO
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, wieweit beim Einspruch gegen die Anklageschrift geprüft werden muß, ob nicht einer der Mängel iSd § 212 Z1 bis 4 StPO vorliegt. Weiters prüfte er, ob vom Einspruchswerber eine Begründung seines Rechtsbehelf verlangt werden kann. Mit Praxishinweisen der EvBl-Redaktion.