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§ 521a ZPO

OGH-LeitsätzeZivilprozessrechtÖJZ-LS 2009/93ÖJZ-LS 2009, 570 Heft 12 v. 15.6.2009

§ 521a ZPO

In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, ob die Beantwortung eines unzulässigen Rekurses zurückzuweisen ist sowie mit der Frage, ob für die Rekursbeantwortung Kostenersatz gebührt.

OGH 3 Ob 5/09w

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