Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage der Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Es werden hiezu die Rechtsquellen dargestellt sowie auf die Entwicklung in diesem Bereich eingegangen.
Rechtsgrundlagen: §§ 79 ff EO; ߧ 97 AußStrG; ߧ 115 AußStrG