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Überweisung des Akts an das zuständige Rechtsmittelgericht

AußerstreitrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2009/72EvBl 2009, 503 - 504 Heft 11 v. 1.6.2009

§ 44 JN; § 474 Abs 1 ZPO; § 56 Abs 2 AußStrG 2005

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass auch im Außerstreitverfahren das unzuständige Rechtsmittelgericht gem § 474 Abs 1 ZPO p.a. den Akt an das zuständige Rechtsmittelgericht zu überweisen habe.

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