§ 924 ABGB; § 922 ABGB
Die vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Beweislast für das Vorliegen eines Mangels im Gewährleistungsbereich. In Abgehung von 1 Ob 273/06p und 1 Ob 199/07g stellt der 8. Senat des OGH fest, dass diese nach allgemeinen Grundsätzen der Übernehmer zu beweisen habe.