Art 23 EuGVVO
Wie sind die Gerichtsstandklauseln des Art 23 EuGVVO auszulegen? Reicht der Hinweis auf die leichte Abrufbarkeit der AGB' s, welche eine Gerichtsstandklausel enthalten, für ihre Gültigkeit aus?
OGH 24.1.2008, 2 Ob 192/07k
Art 23 EuGVVO
Wie sind die Gerichtsstandklauseln des Art 23 EuGVVO auszulegen? Reicht der Hinweis auf die leichte Abrufbarkeit der AGB' s, welche eine Gerichtsstandklausel enthalten, für ihre Gültigkeit aus?
OGH 24.1.2008, 2 Ob 192/07k