Art 39 Abs 2 UN-Kaufrecht
Das Gericht setzte sich mit der Frage auseinander, ob es sich bei der zweijährigen Frist des Art 39 Abs 2 UN-Kaufrecht um eine Maximalfrist, die auch bei verborgenen Mängeln gilt, handelt.
OGH 19.12.2007, 9 Ob 75/07f
Art 39 Abs 2 UN-Kaufrecht
Das Gericht setzte sich mit der Frage auseinander, ob es sich bei der zweijährigen Frist des Art 39 Abs 2 UN-Kaufrecht um eine Maximalfrist, die auch bei verborgenen Mängeln gilt, handelt.
OGH 19.12.2007, 9 Ob 75/07f