§ 1041 ABGB; § 16 ABGB
Der OGH hatte über den Verwendungsanspruch des Erben (und Sohnes) eines verstorbenen bekannten Fußballtrainers zu entscheiden. Im gegenständlichen Fall wurde das Bildnis des Verstorbenen auf eine Briefmarke gedruckt. der Kläger machte geltend, dass der Beklagte den vererblichen geldwerten Bekanntheitsgrad des Vaters nutze.