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Unterlassung eines Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

MenschenrechteWolf OkresekMRK 2008/3ÖJZ 2008, 245 - 246 Heft 6 v. 15.3.2008

Zusammenfassung: Der EGMR befasste sich in dieser Entscheidung mit dem Begriff " zivile Rechte" und dem Erfordernis der Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Anlassfall war ein Verfahren nach dem MedG gegen eine Verlagsgruppe, da die Bf in einem Artikel eines Wochenmagazins der Korruption bezichtigt worden war.

Rechtsgrundlagen: Art 35 Abs 1 MRK; Art 35 Abs 4 MRK; § 20 MedG

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